Fit für Finanzen - Grundlagen der Börse - Lektion 11
Bei der Anlage in Wertpapieren gilt es, steuerliche Aspekte zu beachten, die sich überwiegend um den Begriff „Abgeltungsteuer“ drehen.
Durch die Abgeltungsteuer werden verschiedene Kapitalanlageformen einheitlich behandelt und die Kapitalerträge pauschal mit 25 % besteuert – zuzüglich 5,5 % Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Allerdings lässt Ihnen der Fiskus bestimmte Freiräume. Dazu sollten Sie beispielsweise beim Kauf von Anleihen gleich einen Freistellungsauftrag erteilen. Ledige können so jährlich bis zu 801 Euro Zinsen einnehmen, ohne einen Cent Steuern darauf zu zahlen. Bei Verheirateten verdoppelt sich dieser Freibetrag. Werden die steuerlichen Abzüge normalerweise von der Bank direkt einbehalten, erfolgt die Zinsauszahlung bei rechtzeitiger Einreichung des Freistellungsauftrags innerhalb der Freibetragsgrenzen abzugsfrei.
Reicht der Freistellungsauftrag nicht aus, dann greift die Abgeltungsteuer. Alle Kapitalerträge werden pauschal mit 25 % besteuert – zuzüglich 5,5 % Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer.
Die gesetzlichen Regelungen zur Besteuerung von Kapitaleinkünften können sich jederzeit ändern. Für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit für Informationen zum Steuerrecht die von der Deutschen Bank AG bereitgestellt werden, wird deshalb keine Gewähr übernommen und ersetzen keine persönliche Steuer- oder Rechtsberatung.