Fit für Finanzen - Grundlagen der Börse - Lektion 10
„Die meisten Leute verdienen an der Börse kein Geld, weil sie zu große Risiken eingehen.“
Wieland Staud
Es ist das Grundgesetz der Geld- und Kapitalanlage:
Wo Renditechancen sind, lauern auch Risiken. Je größer die Chancen, desto höher die Risiken.
Der Finanzmarkt unterliegt einigen Regeln, die Anlegern ein Mindestmaß an Sicherheit geben sollen. Hier geben wir Ihnen einen Überblick, welche Rendite-Risiko-Eckdaten gesetzlich vorgeschrieben sind und Sie lernen das Management des Marktrisikos im Kontext mit modernen Finanzinstrumenten (Derivaten) und der Risikokennzahl "Value-at-Risk" kennen.
Unter Value-at-Risk (VaR) versteht man ein Verfahren, mit dem sich Kursrisiken gezielt steuern lassen. Das Value at Risk hat sich mittlerweile zu einem Standardrisikomaß im Finanzsektor entwickelt. Nach dem Value-at-Risk-Konzept wird, auf Basis marktorientierter Preisänderungen und unter Annahme einer bestimmten Wahrscheinlichkeit, das höchste zu erwartende Verlustpotential in einem bestimmten Zeitraum angegeben.
Ein Beispiel:
Ein VaR von 60.000 Euro bedeutet, dass innerhalb einer definierten Zeitspanne (beispielsweise bei einer Haltedauer von 1 Tag) bei einer vorgegebenen Wahrscheinlichkeit von 95 %, der maximal denkbare Verlust von 60.000 € zu 95 % nicht überschritten wird.
Fazit: Mit Hilfe der Value-at-Risk Kennzahl kann ein Anleger das Risiko eines Wertpapiers oder eines Portfolios gut einordnen.
Die Kapitalanlagegesellschaften sind nach dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) verpflichtet, Anleger eines Publikumsfonds über die Anlagegrenzen und das Risikomanagement inländischer Investmentvermögen, die Risikomanagementmethoden und jüngsten Entwicklungen bei den Risiken und Renditen der wichtigsten Kategorien von Vermögensgegenständen der Sondervermögen zu informieren. Dabei handelt es sich größtenteils um Daten, deren Publikation auch ohne gesetzliche Vorgaben seit langem mehr oder weniger geübte Praxis bzw. Standard ist. In puncto Transparenz sind Wertpapierfonds ohnehin vorbildlich. Mit der Einführung des KAGB wurden den Fondsgesellschaften klare Regelungen zur Quantifizierung der Marktrisiken gegeben. Im Einzelnen umfasst die Auskunftspflicht der Fondsgesellschaften folgende Eckdaten: